Beitrags-Archiv für die Kategory 'Telefonsex News'

Telefonsex 2007

Dienstag, 16. Januar 2007 12:57

Hallo Freunde des Telefonsex ! Auch in 2007 werden wir tolle Telefonsex Angebote auf unserer Webseite praesentieren und sicherlich viele neue heisse Frauen mit privaten 0900er Nummern praesentieren [...]

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Telefonsex Webkatalog Erotik

Freitag, 20. Oktober 2006 13:45

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0900 ersetzen die 0190 Telefonsex Nummern

Montag, 20. Juni 2005 13:43

Neue 0900er-Mehrwertnummern ersetzen die 0190er-Nummern – (Meldung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. )

Seit dem 1. Januar 2003 sind die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zugeteilten 0900er Rufnummern freigeschaltet. Diese sollen bis Ende 2005 die derzeitigen 0190er Rufnummern ersetzen. Die 0900er Rufnummern werden einzeln – und nicht wie bisher bei den 0190 Telefonsex Rufnummern – in 1000er Blöcken vergeben. Das Entgelt für die neuen Rufnummern kann sogar frei festgelegt werden. Der Verbraucher kann dann in der Regel anhand der Folgeziffern erkennen, welcher Inhalt sich hinter der Rufnummer verbirgt:

0900-1: Informationsdienste, bei denen ein Informationsangebot im Vordergrund steht. Die Unterhaltung des Anrufenden darf nicht im Vordergrund stehen und das Angebot darf keinen erotischen Inhalt oder Bezug haben und darf Kinder und Jugendliche nicht in ihrem Wohl beeinträchtigen.
0900-3: Unterhaltungsdienste, bei denen ein Unterhaltungsangebot im Vordergrund steht. Das Angebot darf keinen erotischen Inhalt oder Bezug haben und darf Kinder und Jugendliche nicht in ihrem Wohl beeinträchtigen
0900-5: Sonstige Dienste mit beliebigem Inhalt oder Bezug

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Telefonsex Sittenwidrig ?

Dienstag, 24. Mai 2005 10:47

BGH: Telefonsex-Gespräche müssen bezahlt werden

Telefonsex-Gespräche über 0190er-Sondernummern müssen bezahlt werden, obwohl die entsprechenden Verträge zumindest nach der momentan gültigen Rechtsprechung sittenwidrig und nichtig sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am heutigen Donnerstag einem Mobilfunkbetreiber Recht. Eine Frau hatte sich geweigert, die Rechnungen über 20.000 Mark zu bezahlen. Die Gespräche hatte ihr Vater geführt. Die Frau hatte sich auf eine Entscheidung des BGH von 1998 berufen, nach der Telefonsex-Verträge unwirksam sind.

In dem Rechtsstreit über mehrere Instanzen hatte die Frau von einem niedersächsischen Berufungsgericht Recht bekommen. Das Grundsatzurteil von 1998 hat der BGH nun teilweise aufgehoben. Das Gericht hatte damals entschieden, die Frauen würden zum Objekt herabgewürdigt, weil es an einer unmittelbaren menschlichen Begegnung fehle.

Die Richter des III. Zivilsenats hielten die Revision des Mobilfunkbetreibers nun vor allem für berechtigt, weil die in einem Telefonvertrag geschlossenen Vereinbarungen in erster Linie “wertneutral” seien. Der Mobilfunkbetreiber sichere allein die Herstellung und das Aufrechterhalten einer Verbindung zu: “Dabei fällt entscheidend ins Gewicht, dass die Verantwortlichkeit für den Inhalt der bei der Anwahl von 0190-Sondernummern neben der bloßen Verbindungsleistung zu erbringenden weiteren Dienstleistung nach § 5 Abs. 1 und 3 des Teledienstegesetzes vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1870) im Allgemeinen nur bei dem Diensteanbieter selbst, nicht auch bei dem die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber liegt”, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Bewusst offen ließen die Richter, ob an der Beurteilung bezüglich der Sittenwidrigkeit von Telefonsex-Verträgen und damit an der bisherigen Rechtsprechung in dieser Frage festgehalten werden kann. Denn: “Die Frage der rechtlichen Bewertung derartiger Verträge stellt sich jedenfalls dann völlig neu, wenn das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten in Kraft treten sollte”, hieß es beim BGH.

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